Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am ***** verstorbenen B*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs 1. der erblasserischen Mutter E***** und 2. des erblasserischen Bruders R*****, beide vertreten durch Vogl Rechtsanwalt Gmb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Anna-Maria S*****, vertreten durch den Kollisionskurator Mag. Karl Komann, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach Helmut Othmar S*****, vertreten durch Dr. Hans Gradischnig, Rechtsanwalt in Villach, ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs3VersVG §15
Rechtssatz: Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen kein Vermögenswert, da er weder verwertet werden kann noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen würde. Im vorliegenden Fall bestand aber durch Eintritt des Versicherungsfalles während aufrechter Ehe ein konkreter Anspruch auf Versicherungsleistung, das heißt ein geldwerter Anspruch einem Dritten gegenüber. Es h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß die Versicherungsforderung des Erblassers aus der Ablebensversicherung vom 3.6.1987 zugunsten der Raiffeisenbank P***** nicht nur "vinkuliert", sondern auch verpfändet war (s. zur Unterscheidung Schauer, Einführung in das österreichische Versicherungsvertragsrecht2, 204 ff; Fenyves, Die "Vinkulierung" von Versicherungsforderungen, ÖBA 1991, 13 ff; Kömürecü-Spielbüchler, Die Vinkulierung von Vers... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1978 räumte die Klägerin dem Josef K***, Kaufmann in Wels, Hafergasse 7, bei ihrer Filiale in Linz einen Kontokorrentkredit ein. Zur Besicherung verpfändete Josef K*** der Klägerin seine Ansprüche und Rechte aus einer bei der COLONIA-V***-AG abgeschlossenen Lebensversicherung. Josef K*** verstarb am 4. März 1985. Am 22. März 1985 wurde über die Verlassenschaft nach Josef K*** der Konkurs eröffnet. Aus diesem Grund verzögerte sich die Auszahlung des Versicherun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §448VersVG §15VersVG §177
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag wirksam verpfänden. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = RdW 1986,370 = JBl 1987,46 7 Ob 304/99b Entscheidungstext OGH 26.01.2000 7 Ob 304/99b ... mehr lesen...
Norm: VersVG §15VersVG §166 Abs2
Rechtssatz: Verpfändet der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, wird dem Pfandgläubiger ein Vorrecht vor dem Bezugsberechtigten eingeräumt. Nach der Pfandreife ist der Pfandgläubiger bis zur Höhe seiner Forderung zur Einziehung der Versicherungsleistung berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §251VersVG §15
Rechtssatz: Über die Pfändbarkeit von Versicherungsanprüchen. Entscheidungstexte 1 Ob 734/50 Entscheidungstext OGH 10.01.1951 1 Ob 734/50 VersR 1951,103 = VerSlg 27 = SZ 24/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003443 Dokumentnummer JJR_19510110_OGH000... mehr lesen...