Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb eine Tankstelle mit einem „Espresso“. Sie schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten beginnend mit 9. 12. 1992 einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag ab. Grundlage des Vertrags waren die AHVB 1986 und die EHVB 1986. Mit der vereinbarten Klausel Nr 730/86 war auch die Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch bestimmte in der Klausel bezeichnete Öltanks im Rahmen der besonderen Vereinbarung nach Art 6.4 AHVB 1986 versichert.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt im Jahr 1986 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels. Er prallte mit dem
Kopf: gegen die Seitenscheibe seines Pkws, wodurch die Scheibe zerbrach und Glassplitter in die Stirnhöhle eintraten. Nach dem Unfall litt der Kläger jahrelang an Kopfschmerzen. Am 29. 9. 2003 unterzog er sich deshalb in einem Krankenhaus der beklagten Partei einer Operation. Dabei sollten die Fremdkörper entfernt werden; außerdem wurde eine Be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die K***** Bedingungen für die Unfallversicherung, ***** Fassung 2/2001 (im Folgenden: AUVB 2001) zugrunde lagen. Diese enthalten in Artikel 15 („In welchen Fällen und nach welchen Regeln entscheidet die Ärztekommission?“) folgende Regelungen: „1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen und darüber, in welchem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung au... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §33 Abs1VersVG §153 Abs1
Rechtssatz: Auch die Anspruchserhebung durch den Haftpflichtversicherer des Krankenhauses gegenüber dem Privathaftpflichtversicherer des Arztes der Patientin, die sowohl in der Privatordination als auch darauf unmittelbar in seiner Abteilung im Spital falsch behandelt wurde, stellt eine die Verjährungsfrist unterbrechende Schadensmeldung dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §11 Abs1VersVG §12 Abs2VersVG idF VersVGNov 1994 §12 Abs1
Rechtssatz: Die Fälligkeit des Geldleistungsanspruches des Versicherten tritt jedenfalls ein, sobald der Versicherer die Leistung ablehnt. Damit endet auch die im § 12 Abs 2 VersVG vorgesehene Hemmung der Verjährung für die Zeit zwischen der Anmeldung des Anspruches und der schriftlichen Entscheidung des Versicherers mit der Anführung der der Ablehnung zugrunde gelegten Tats... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs1VersVG §12 Abs2VersVG §156
Rechtssatz: Auf die Forderungsverjährung nach § 12 Abs 1 und 2 VersVG hat § 156 VersVG keinen Einfluß. Entscheidungstexte 7 Ob 125/98b Entscheidungstext OGH 15.09.1998 7 Ob 125/98b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110863 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2
Rechtssatz: Dem Versicherten, der selbst zur Anspruchserhebung legitimiert ist, kommt im Fall der Versicherung auf fremde Rechnung eine vergleichbare Rechtsposition wie dem Mitversicherten zu. Empfänger der Ablehnung ist nicht stets der Versicherungsnehmer, obwohl das Gesetz nur ihn erwähnt. Es kommt auch der den Anspruch erhebende Versicherte in Frage, wenn er über seine Ansprüche selbst verfügen kann, insoweit diese stri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann S*****, der Sohn der Kläger, schloß für seinen PKW mit der beklagten Partei eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und eine Insassen-Unfallversicherung für den Todesfall und für dauernde Invalidität zum Pauschalsystem gemäß Art.18 Abs.3 lit.a AKIB ab. Die beklagte Partei stellte darüber einen Versicherungsschein aus. Danach betragen in der Insassen-Unfallversicherung die Versicherungssummen im Todesfall S 150.000,-- und bei Dauerinvalidität S 300.... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2
Rechtssatz: Liegt eine mit einer Haftpflichtversicherung verbundene Insassen-Unfallversicherung vor, kann die Meldung des Unfalls und des Todes des Versicherungsnehmers sowie der schweren Verletzung eines weiteren Insassen durch die in Betracht kommenden Erben des Versicherungsnehmers nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs nur als die Anmeldung von Ansprüchen aus dem gesamten Versicherungsverhältnis und somit auch aus... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2
Rechtssatz: Da es nur auf den objektiven Erklärungswert ankommt, steht der Beurteilung einer Schadensmeldung als Anspruchserhebung im Sinne des § 12 Abs 2 VersVG auch nicht entgegen, daß den Klägern der genaue Umfang der Versicherung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt war. Entscheidungstexte 7 Ob 17/92 Entscheidungstext OGH 17.09.1992 7 Ob 17/92 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin kranken-zusatzversicherte Beklagte wurde am Morgen des 9. August 1978 im Zuge eines Streites mit anderen Personen durch Schüsse schwer verletzt, nachdem er mit einem Wagenheber einen seiner Gegner ebenfalls schwer verletzt hatte. Die Klägerin fordert die zunächst von ihr übernommenen und bezahlten Mehrkosten der Behandlung des Beklagten in der zweiten Verpflegsklasse des Krankenhauses in S aus dem Titel ungerechtfertigter Bereicherung zurück, weil sie den Sachverh... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung der Entschädigungspflicht durch den Versicherer muß keine Belehrung über die Verjährung enthalten. Entscheidungstexte 7 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 73/77 Veröff: VersR 1978,955 7 Ob 125/98b Entscheidungstext OGH 15.09.1998 7 Ob 125/98b Auch ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Entschädigungspflicht ist ebenso wie das qualifizierte Ablehnungsschreiben an den Rechtsbeistand des Versicherten zu richten, wenn dieser den Anspruch für seinen Mandanten geltend gemacht hat. Entscheidungstexte 7 Ob 73/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 73/77 Veröff: VersR 1978,955 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2
Rechtssatz: Eine schriftliche Entscheidung im Sinne einer abschließenden Stellungnahme kann auch dann vorliegen, wenn der Versicherer die Auszahlung der (ziffernmäßig bestimmten) Entschädigung von der Vorlage entsprechender Rechnungen abhängig macht. Entscheidungstexte 7 Ob 21/74 Entscheidungstext OGH 07.03.1974 7 Ob 21/74 Veröff: VersR 1975,362 ... mehr lesen...