Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), Eigentümer des Grundstückes 1838, KG XXXX , stellte am 13.11.2024 einen Antrag auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 Liegenschaftsteilungsgesetzes (LiegTeilG) beim Vermessungsamt XXXX (in Folge: belangte Behörde). Die Grundlage für den Antrag bildete der Plan vom 28.08.2024, GZ XXXX , Planverfasser XXXX . Dieser Plan wurde mit Bescheid vom 11.10.2024, GFN XXXX , gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der Beschwerdeführer („BF“) „Das Vermessungsamt möge daher die digitale Katastralmappe wieder in die Lage vor der Entscheidung über den Berichtigungsantrag der Gemeinde XXXX vom 24.06.2021 zurückversetzen und die Grenzen wieder so herstellen, wie sie dem Auszug aus der digitalen Katastralmappe vom 03.05.2021 entsprechen“. 1. Mit Schreiben vom 18.10.2021 beantragte der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Bregenz vom 14.11.2018, GFN 1846/2018/91, mit welchem der Plan vom 30.10.2018 mit der GZ 4132T, Planverfasserin Vermessung XXXX ZT GmbH, bescheinigt wurde, erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.12.2018 Beschwerde. Der Beschwerdeführer führte dabei aus, dass er bei der Grenzverhandlung nicht anwesend gewesen sei. Der seit 50 Jahren existierende Grenzzaun sei nicht von allen als anerkannter Grenzverlauf fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Graz (VA) wurde mit Bescheid vom 11.10.2017 GFN: 2221/2017/63 der der Umwandlung zu Grunde liegende Plan vom 02.10.2017 mit der GZ 8309/17 des Planverfassers Dipl.-Ing. K XXXX gemäß § 39 VermG unter der Bedingung bescheinigt, dass der Plan vom 20.08.2016 mit der GZ 2015-105, des Planverfassers Dipl.-Ing. Kn XXXX , vorab im Grundbuch durchgeführt wird. Die im vorgenannten Plan GZ 8309/17 verwendeten neuen Grundstücksnummern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.03.2017, 09:00 Uhr fand insbesondere vor den Grundstücken des Beschwerdeführers XXXX und XXXX Katastralgemeinde (KG) Wolfsgraben 01909 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation eingeladen hat. Dem Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG, welches vom Leiter der Grenzzusammenkunft DI Gerhard S XXXX erstellt wurde, ist zu entnehmen, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 02.10.2007, GZ P 224/2007, bescheinigte das Vermessungsamt Rohrbach den Plan der XXXX vom 20.12.2006, GZ 5986A mit den Änderungen vom 01.10.2007 (2. Ausfertigung) und verfügte die Umwandlung des neu geschaffenen Grundstücks Nr. 4675/5. Mit Bescheid vom 02.10.2007, GZ P 224 aus 2007,, bescheinigte das Vermessungsamt Rohrbach den Plan der römisch 40 vom 20.12.2006, GZ 5986A mit den Änderungen vom 01.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom 07.01.2014, GFN: 3702/2013/63 wurde der Teilungsplan vom 26.11.2013 mit der GZ 14166-3/13 der Planverfasserin Vermessung XXXX ZT-GmbH gemäß § 39 VermG bescheinigt und die im Plan verwendete neue Grundstücksnummer 252/3 endgültig festgesetzt. 3702/2013/63 wurde der Teilungsplan vom 26.11.2013 mit der GZ 14166-3/13 der Planverfasserin Vermessung römisch 40 ZT-GmbH gem... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens war eine Planbescheinigung gemäß § 39 VermG (Bescheid des Vermessungsamts Feldbach vom 26.02.2016). Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht bekämpften Bescheid des Vermessungsamts Feldbach wurde der Antrag der mitbeteiligten Partei vom 26.11.2015 auf Bescheinigung des Planes mit der XXXX zurückgewiesen. Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens war eine Planbescheinigung gemäß Para... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens war eine Planbescheinigung gemäß § 39 VermG (Bescheid des Vermessungsamtes Feldbach vom 20.11.2015). Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Feldbach wurde der Antrag der mitbeteiligten Partei vom 21.11.2015 auf Bescheinigung des Planes mit der GZ: 31326-62324 vom 16.11.2015 zurückgewiesen. Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens war eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Linz wurde mit Bescheid GFN: 2875/2015/45 vom 16.11.2005 der Teilungsplan von 13.10.2015 mit der GZ 6244 der Planverfasserin XXXX ZT -GmbH gemäß § 39 bescheinigt und die im vorgenannten Plan verwendeten neuen Grundstücksnummern XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 39 Abs. 4 Z 1 VermG festgesetzt. Die von der Teilung betroffenen Grundstücke stehen im grundbücherlichen Eigentum von XXXX . Die Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Linz wurde mit Bescheid GFN: 2875/2015/45 vom 16.11.2005 der Teilungsplan von 13.10.2015 mit der GZ 6244 der Planverfasserin XXXX ZT -GmbH gemäß § 39 bescheinigt und die im vorgenannten Plan verwendeten neuen Grundstücksnummern XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 39 Abs. 4 Z 1 VermG festgesetzt. Die von der Teilung betroffenen Grundstücke stehen im grundbücherlichen Eigentum von XXXX . Die Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (= Bf) beantragte am 26.11.2015 in eigenem Namen, daher insb ohne Offenlegung des Handelns im Namen eines Dritten, die Bescheinigung seines Plans mit der GZ XXXX gemäß § 39 VermG. Der Antrag betrifft nach dem Akteninhalt das derzeitige Grundstück 1715 der Katastralgemeinde XXXX im Gerichtsbezirkssprengel XXXX , welches im Eigentum des Herrn [RRR], also maW eben nicht im Eigentum des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte XXXX (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Antrag vom 21.11.2015 beantragte römisch 40 (im Weiteren Beschwerdeführer) die Bescheinigung seines Planes (Teilungsplan) mit der GZ 31326-62324 vom 16.11.2015 in der KG 62324 Unterauersbach. Mit Mängelbehebungsau... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 16.11.2015 beantragte die Marktgemeinde XXXX , vertreten durch den Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Feldbach die Bescheinigung des Planes des Beschwerdeführers mit der GZ 29675-62146 vom 26.09.2015. Am 16.11.2015 beantragte die Marktgemeinde römisch 40 , vertreten durch den Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Feldbach die Bescheinigung des Planes des Beschwerdeführers mit der GZ 29675-62146 vom 26.09.2015. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Das Vermessungsamt Wien wandelte mit Bescheid vom 3. Jänner 2013, XXXX gemäß § 17 Z 1 iVm § 18 VermG und § 62 Abs 4 AVG das Grundstück XXXX, KG Hernals, vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster um. 1.1 Das Vermessungsamt Wien wandelte mit Bescheid vom 3. Jänner 2013, römisch 40 gemäß Paragraph 17, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 18, VermG und Paragraph 62, Absatz 4, AVG das Grundstück römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Entsprechend den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 22.01.2015, Ro 2014/06/0002 - 13, ist von folgendem Verfahrensgang auszugehen: Das Verfahren betrifft das Grundstück mit der Nummer 242/4 in einer Katastralgemeinde im Sprengel des Vermessungsamtes Innsbruck. Dieses Grundstück gehörte früher dem X, nunmehr steht es im Eigentum der XXXXern in XXXX, vertreten durch XXXX, Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ XXXX KG XXXX XXXX, welches in Eigentum der Gemeinde XXXX, öffentliches Gut steht, gemäß § 17 Z 3 iVm § 20 VermG von Amts wegen von Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ römisch 40 KG römisch 40 römisch 40 , welches in Eigentum der Gemeinde römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1419/5, KG 01806 Mauer von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien aus, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 11.09.2012, GZ: 2306/11, des Planverfassers XXXX wäre. Die Grundstücke und deren Grenzverläufe seien in diesem Plan dargestellt. Nachdem der Beschluss des Grundbuchsgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.09.2010 langte beim Vermessungsamt Salzburg ein Antrag des Landes Salzburg Amtes der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundzusammenlegung auf Bescheinigung gem. § 39 VermG ein. Beantragt wurde die Bescheinigung des Planes GZ 20411/4/8779/417-2008 der Planverfasserin Land Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundbuchzusammenlegung. Der vorgenannte Plan wurde vom Vermessung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Salzburg vom 27.06.2014, GZ 1469/2014/56, mit dem der Plan des Dipl.-Ing. XXXX, GZ 1186 vom 03.03.2014 gem. § 39 VermG bescheinigt wurde, wurde von den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 30.07.2014 Beschwerde erhoben und im Wesentlichen vorgebracht, dass sie im bisherigen Verfahren nicht eingebunden gewesen seien, auf den zu teilenden Grundstücken 2629/1 und 2630/1 im Grundbuch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...