Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Begründung: Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie XXXX vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie römisch 40 vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Vom Vermessungsamt XXXX wurde die gegenständliche Beschwerde gem.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das Land Niederösterreich (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das Vermessungsamt Gmünd (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012, GZ 50068 B, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des Amtes der Niederösterreichischen Lan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das XXXX (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des XXXX vom 25. Oktober 2012, GZ: 50068 A, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des XXXX vom 20. Oktober 2011 sowie ein Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG vom 04.10.2012. Von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 29. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass der Plan vom 8.9.2009, GZ 6090/08 nicht rechtmäßig sei und beide diesen Plan nicht unterfertigt hätten. Mit E-Mail vom 28. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 29. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass der Plan vom 8.9.2009, GZ 6090/08 nicht rechtmäßig sei und beide diesen Plan nicht unterfertigt hätten. Mit E-Mail vom 28. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 29. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass der Plan vom 8.9.2009, GZ 6090/08 nicht rechtmäßig sei und beide diesen Plan nicht unterfertigt hätten. Mit E-Mail vom 28. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 29. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass der Plan vom 8.9.2009, GZ 6090/08 nicht rechtmäßig sei und beide diesen Plan nicht unterfertigt hätten. Mit E-Mail vom 28. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhob... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 29. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass der Plan vom 8.9.2009, GZ 6090/08 nicht rechtmäßig sei und beide diesen Plan nicht unterfertigt hätten. Mit E-Mail vom 28. April 2013 haben xxxx gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 27.3.2013, GZ: 2916/2011/72, Berufung erhob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Herr XXXX, XXXX (im Weiteren: Berufungswerber), erhob mit Schriftsatz vom 23.12.2013 (das Jahr wurde im Schriftsatz offensichtlich falsch mit "2012" statt richtig mit "2013" bezeichnet) Berufung gegen den Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (im Weiteren: belangte Behörde) vom 11.12.2013, GZ. 4485/2013. Mit Bescheid des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 11.12.2013, GZ. 4485/2013 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit E-Mail vom 17. August 2013 hat Frau XXXX (in weiterer Folge Berufungswerberin) gegen den Bescheid des Vermessungsamtes XXXX vom 07.08.2013, GZ 1576/2013/06 Berufung erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass im übermittelten Plan mit der GZ 8092/2012 die Grenzen ihres Grundstückes 495 abweichend von allen vorhergehenden, ihr vorliegenden Katasterplanauszügen dargestellt seien. Insbesondere die Distanzen zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Herr XXXX (im Weiteren: Berufungswerber), vertreten durch XXXX, Rechtsanwalt in XXXX, erhob mit Schriftsatz vom 24.04.2008, Berufung gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Rohrbach vom 02.10.2007, GZ P 224/2007, womit der Plan der XXXX vom 20.12.2006, GZ 5986A, mit Änderungen vom 01.10.2007 bescheinigt wurde, sowie die im Plan verwendete neue Grundstücksnummer 4675/5 gemäß § 39 Abs. 5 VermG endgültig festgeset... mehr lesen...