Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Beim Vermessungsamt Imst langte am 21.01.2014 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 LiegTeilG betreffend die Teilungsurkunde GZ 57451/13 des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, ein. Inhalt des Planes war die Abtrennung einer 10 m² großen Teilfläche vom Grundstück 3175/1 in der XXXX (Grundstück 3175/1 liegt der XXXX inne, ... mehr lesen...
Begründung: Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie XXXX vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie römisch 40 vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Vom Vermessungsamt XXXX wurde die gegenständliche Beschwerde gem.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das Land Niederösterreich (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das Vermessungsamt Gmünd (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung vom 25. Oktober 2012, GZ 50068 B, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des Amtes der Niederösterreichischen Lan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das XXXX (im Weiteren: Beschwerdeführerin) beantragte mit elektronisch eingebrachtem Antrag an das XXXX (im Weiteren: belangte Behörde) die Bescheinigung der Vermessungsurkunde des XXXX vom 25. Oktober 2012, GZ: 50068 A, gemäß § 39 VermG. Dem Antrag angeschlossen war ein Protokoll zur Grenzverhandlung des XXXX vom 20. Oktober 2011 sowie ein Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG vom 04.10.2012. Von ... mehr lesen...