Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Bf verfasste nach seiner Bescheidbeschwerde ein an das Bundesverwaltungsgericht adressiertes Schreiben, mit dem er seine Bescheidbeschwerde zurückzog. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Bescheidbeschwerde gemäß Entscheidungskopf wurde zurückgezogen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und relevante Sachverhalt e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Bf verfasste nach ihrer Bescheidbeschwerde und nach Verhandlungsanberaumung datiert mit 07.11.2017 durch ihre Rechtsvertretung eine Eingabe, OZ 4, mit der die Bescheidbeschwerde zurückgezogen wurde II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die Bescheidbeschwerde gemäß Entscheidungskopf wurde zurückgezogen. 2. Beweiswürdigung: ... mehr lesen...