I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2020 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Am 19. März 2020 erhob der Beschwerdeführer per E-Mail Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. April 2020 wies der Studienpräses der Universität Wien die Beschwerde - jedoch ohne zuvor die Verspätung der Beschwerde dem Beschwerdeführer vorgehalten zu haben - als verspätet zurück. Begründend führte der Studienpräses de... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der angefochtene Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 3. Februar 2020 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Am 19. März 2020 erhob der Beschwerdeführer per E-Mail Beschwerde. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. April 2020 wies der Studienpräses der Universität Wien die Beschwerde - jedoch ohne zuvor die Verspätung der Beschwerde dem Beschwerdeführer vorgehalten zu haben - als verspätet zurück. Begründend führte der Studienpräses de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist als ordentlicher Studierender zum Masterstudium "Translation Deutsch Chinesisch" an der Universität Wien zugelassen. 2. Am 24. April 2018 trat der Beschwerdeführer zur schriftlichen Prüfung "Fachübersetzen Recht und Wirtschaft A- in die B-Sprache" an. Während der Prüfung verwendete er ein auf seinem Mobiltelefon befindliches elektronisches Wörterbuch als Übersetzungshilfe. 3. Nach einer entsprechenden Dokumentat... mehr lesen...