Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beschwerdeführerin stellte am 17.07.2013 einen Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre. Für diesen Antrag verwendete die Beschwerdeführerin ein vollständig ausgefülltes, von der Universität XXXX zur Verfügung gestelltes Formular und fügte diesem diverse Unterlagen in serbischer Sprache, samt der jeweiligen deutschen Übersetzung bei. Mit Schreibe... mehr lesen...