Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist an der Technischen Universität Wien (TU Wien) zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für Informatik zugelassen. Mit Oktober 2019 erfolgte, nach einem durchlaufenen Bewerbungsprozess, die Aufnahme in das Doktoratskolleg (strukturiertes Doktoratsprogramm) „Resilient Embedded Systems” (im Folgenden: „DC-RES”). 2. Mit Schreiben vom 20.02.2024 begehrte der Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 10.07.2023 stellte der Beschwerdeführer, zu diesem Zeitpunkt ordentlich Studierender des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht sowie des Bachelorstudiums Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien (im Folgenden: WU Wien), einen Antrag auf Anerkennung folgender Prüfungen und Lehrveranstaltungen für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien: I. ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht... mehr lesen...
I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 14. Februar 2017 einen Antrag auf Zulassung zum Rigorosum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Vizerektor für Lehre und Studierende an der JKU Linz den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung zum Rigorosum gemäß § 9 Abs. 1 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ab. Begründend führte der Vizerektor... mehr lesen...