Entscheidungen zu § 51 UG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2020/1/31 W227 2163438-1

I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte am 14. Februar 2017 einen Antrag auf Zulassung zum Rigorosum für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der JKU Linz. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Vizerektor für Lehre und Studierende an der JKU Linz den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung zum Rigorosum gemäß § 9 Abs. 1 des Curriculums für das Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften ab. Begründend führte der Vizerektor... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 31.01.2020

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