Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) beantragte mit an die UNIVERSITÄT WIEN (im Folgenden: belangte Behörde) gerichtetem E-Mail vom 01.09.2025 Zugang zu folgenden Informationen nach dem IFG: Statistiken zu Noten und Prüfungsergebnissen je Lehrveranstaltung seit dem Wintersemester 2023, Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluierung je Lehrveranstaltung, eine Liste an nicht evaluierten Lehrveransta... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 13.08.2024 Norm: B-GlBG §11 Abs1 B-VG Art133 Abs4 UG §109 UG §143 Abs83 UG §143 Abs84 UG §143 Abs85 UG §20b UG §3 Z9 UG §42 Abs1 UG §42 Abs8 UG §43 Abs1 UG §43 Abs5 UG §43 Abs7 B-GlBG § 11 heute B-GlBG § 11 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2011 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Mitbeteiligte (Antragsteller vor der Datenschutzbehörde), XXXX , brachte in dessen Datenschutzbeschwerde vom 31.03.2022 zusammengefasst vor, die Beschwerdeführerin habe ihm eine unvollständige Auskunft erteilt, diese entspreche nicht dem Verständlichkeitsgebot des Art. 12 DSGVO und sei nicht mit Art. 15 DSGVO vereinbar. Im Ergebnis sei völlig unklar geblieben, welche T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 05.08.2015 brachte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Am 05.08.2015 brachte die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 121... mehr lesen...