Mit Straferkenntnis erkannte die erstinstanzliche Behörde den nunmehrigen Berufungswerber als verantwortlichen Beauftragten der S Ka Ges.m.b.H. schuldig, dass 10 in bestimmten Kliniken des L Gr beschäftigte Ärzte in einem 72 Stunden pro Woche übersteigenden Ausmaß beschäftigt worden seien, wodurch § 4 Abs 4 Z 4 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz - KA-AZG verletzt worden sei. Nach § 12 Abs 1 KA-AZG wurden 10 Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Weiter sprach die erstinstanzl... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: KA-AZG §4 Abs4 KA-AZG §12 Abs1 Z1 UG §29 Abs4 Z1 UG §31 Abs1 UG §22 Abs1 VStG §9 Abs1 KA-AZG § 4 heute KA-AZG § 4 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 168/2021 KA-AZG § 4 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert... mehr lesen...