Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 28. Jänner 2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Zulassung zum Bachelorstudium Pharmazie vom 31. Juli 2015 gemäß § 63 Abs. 7 iVm § 68 Abs. 1 Z 3 und § 77 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (UG) abgewiesen. 1. Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 28. Jänner 2016 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Zulassung zum Bachelorstu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war vom Wintersemester 2002/2003 bis zum Sommersemester 2013 für das Diplomstudium Physik an der Universität Wien zugelassen. Am 30.04.2013 wechselte er im Rahmen des Bologna-Prozesses vom Diplomstudium zum Bachelor bzw. Masterstudienplan, wobei ihm die bisher erbrachten Studienleistungen für das Bachelorstudium anerkannt wurden und er dieses am 12.06.2013 beendete. Seit dem 13.06.2013 ist er zum Masterstudium Physik ... mehr lesen...