Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 GenG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1999/3/9 4Ob334/98s

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Entscheidung | OGH | 09.03.1999

RS OGH 1999/3/9 4Ob334/98s

Norm: GenG §1 Abs1
Rechtssatz: Das Genossenschaftsgesetz enthält keine Bestimmungen über die Wirkungen und die Voraussetzungen der Geltendmachung von Fehlern eines Generalversammlungsbeschlusses. Nach Lehre und Rechtsprechung ist diese Regelungslücke durch analoge Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen über die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen auszufüllen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1999

TE OGH 1991/6/20 6Ob6/91

Begründung: Die maßgeblichen Bestimmungen der - mehrfach - abgeänderten Satzung (des Statutes) der R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung lauten aufgrund der zuletzt im Genossenschaftsregister des Erstgerichtes erfolgten Eintragungen (ON 108: Abänderungen durch Einführung der Österreichischen Einheitssatzungen für R*****kassen; ON 114, 130 und 135) auszugsweise wie folgt: "I. FIRMA, SITZ und ZWECK § 1 Die Firma der Genossenschaft lautet: R*****BA... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.06.1991

TE OGH 1984/2/2 6Ob19/83

Die G-Einkaufsgenossenschaft, reg. Genossenschaft mbH, ist im Genossenschaftsregister des Landes- als Handelsgericht Innsbruck eingetragen. Mit Schriftsatz vom 17. 8. 1983 meldeten Leo M als Obmann und Lydia P als weiteres Mitglied des Vorstandes der Genossenschaft die bei der Generalversammlung am 5. 8. 1983 beschlossene Änderung der Satzung in deren §§ 1 und 10 zur Eintragung in das Genossenschaftsregister an. Danach sollen der im § 1 der Satzung festgelegte Gegenstand des Unternehm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.02.1984

RS OGH 1984/2/2 6Ob19/83, 6Ob6/91

Norm: GenG §1 Abs1GenG §6GenNov 1934 §3 Abs1GenNov 1934 §4
Rechtssatz: Versteht man als Gegenstand des Unternehmens den Inhalt und Umfang des Geschäftsbetriebes der Genossenschaft, so ist auch die Beteiligung an anderen Körperschaften und Gesellschaften im Rahmen des Geschäftsbetriebes als Teil des Unternehmensgegenstandes anzusehen; daher ist der Anmeldung einer auf die Berechtigung zu solchen Beteiligungen abzielenden Satzungsänderung gleichf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.1984

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