Entscheidungen zu § 75 Abs. 4 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/29 98/12/0053

Die Beschwerdeführerin bezieht seit dem Studienjahr 1988/89 Studienbeihilfe; zunächst bereitete sie sich auf die Studienberechtigungsprüfung für die Studienrichtung Sozialwirtschaft vor, nahm aber später die Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Universität Linz auf. Sie erhielt die Studienbeihilfe unter Berücksichtigung des Einkommens ihrer Mutter und der eigenen Waisenpension nach dem Tod des Vaters zuerkannt. Auf Grund ihres bei der Studienbeihilfenbehörde am 12. Oktober 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2000

RS Vwgh 2000/3/29 98/12/0053

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §27;StudFG 1992 §75 Abs4;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 75 Abs 4 StudFG 1992 sind nur Studierende, die nach den seinerzeit geltenden Vorschriften des StudFG 1983 die erforderlichen Zeiten des Selbsterhaltes bereits nachgewiesen haben, als Selbsterhalter im Sinne des StudFG 1992 anzusehen. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, also ein derartiger Na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.2000

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