Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.08.2025 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Vorstellung gegen den Bescheid vom 30.05.2025 (bestätigt mit Bescheid vom 12.08.2025) über die Rückforderung von Stipendiengeldern in Höhe von EUR 1.435,36 an den Senat der Stipendienbehörde gem. § 44 StudFG. Dabei brachte er vor, dass er sich auf die Vorstellung vom 19.06.2025 beziehe, in der er die Rückforderung sachlich und nachvollziehbar ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.07.2025 beantragte der Beschwerdeführer die Vorlage der Vorstellung gegen den Bescheid vom 21.05.2025 (bestätigt mit Bescheid vom 18.05.2025) über die Rückforderung von Stipendiengeldern in Höhe von EUR 12.018,72 an den Senat der Stipendienbehörde gem. § 44 StudFG. Dabei brachte er vor, dass er sich auf die Vorstellung vom 10.06.2025 beziehe, in der er die Rückforderung sachlich und nachvollziehbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.06.2019 verpflichtete die Studienbeihilfenbehörde die Beschwerdeführerin zur Zurückzahlung der in den ersten beiden Studiensemestern bezogenen Studienbeihilfe und des ausbezahlten Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von insgesamt 7.118,00 EURO. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 25.06.2019 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung und einem entsprechenden Vorlageantrag erließ der Senat der Studi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 24.03.2017, Zl. 375232001, wurde der Beschwerdeführerin ab März 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 176,00 Euro zuerkannt. Mit Bescheid vom 23.08.2017, Zl. 380045501 wurde dieser Bescheid abgeändert und der Beschwerdeführerin ab September 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 302,00 Euro zuerkannt. Am 18.04.2018 erließ die Studienbeihilfenbehörde einen Bescheid, mit dem sie feststellte, dass der An... mehr lesen...