Entscheidungen zu § 52c StudFG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2020/6/30 W128 2230046-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.06.2019 verpflichtete die Studienbeihilfenbehörde die Beschwerdeführerin zur Zurückzahlung der in den ersten beiden Studiensemestern bezogenen Studienbeihilfe und des ausbezahlten Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von insgesamt 7.118,00 EURO. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 25.06.2019 Vorstellung. 2. Nach dem Erlass einer Vorstellungsvorentscheidung und einem entsprechenden Vorlageantrag erließ der Senat der Studi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.06.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/12 W129 2230540-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/12 W129 2230572-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.05.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/2 W128 2219478-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 24.03.2017, Zl. 375232001, wurde der Beschwerdeführerin ab März 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 176,00 Euro zuerkannt. Mit Bescheid vom 23.08.2017, Zl. 380045501 wurde dieser Bescheid abgeändert und der Beschwerdeführerin ab September 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 302,00 Euro zuerkannt. Am 18.04.2018 erließ die Studienbeihilfenbehörde einen Bescheid, mit dem sie feststellte, dass der An... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.04.2020

Entscheidungen 1-4 von 4

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