Entscheidungen zu § 51 StudFG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Beschluss 2021/8/24 W128 2240092-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.06.2020 nahm die Studienbeihilfenbehörde das mit Bescheid vom 18.02.2020 abgeschlossenen Verfahren wieder auf und sprach aus, dass die Studienbeihilfe für das Kalenderjahr 2018 im Ausmaß von 2 487,74 Euro ruhe und der Beschwerdeführer diesen Betrag zurückzahlen müsse. Am 29.06.2020 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Vorstellung gegen Bescheid vom 15.06.2020. In ihrer Vorstellungsvorentscheidung vom 07.07.2020 gab die Studienb... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.08.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/4/29 W129 2240805-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann mit September 2018 das FH-Bachelorstudium „ XXXX “ an der FH Campus Wien und beantragte dafür am 22.06.2019 die Gewährung von Studienbeihilfe. Anlässlich der Antragstellung gab er an, dass in den Kalenderjahren, für die er Studienbeihilfe beantrage, die jährliche Einkommensgrenze von 10.000 Euro nicht überschreiten werde. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 08.07.2019 wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2021

TE Bvwg Beschluss 2021/4/29 W227 2223447-2

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer stellte am 27. November 2014 einen Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe für das Bachelorstudium „Recht und Wirtschaft“ an der Universität Salzburg. Dabei gab er im Abänderungsantrag vom 8. Jänner 2015 an, die Einkommensgrenze von jährlich 10.000 Euro nicht zu überschreiten. Mit Bescheid vom 15. Jänner 2015 bewilligte die Studienbeihilfenbehörde dem Beschwerdeführer ab Jänner 2015 Studienbeihilfe in Höhe von m... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 29.04.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/12 W129 2230540-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer absolvierte am 29.05.2018 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und wurde am 04.06.2018 an derselben Universität zum Doktoratsstudium Rechtswissenschaften zugelassen. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 03.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer ab Juli 2018 bis (inkl.) Februar 2019 Studienbeihilfe in der Höhe von 1.177 Euro für dieses Studium bewilligt. Er bezog in ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.05.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/4/10 W129 2216024-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21.12.2018, Zl. 430683501 sprach die Studienbeihilfenbehörde aus, dass der Anspruch auf Studienbeihilfe von Juni 2018 bis August 2018 ruhe und die seit dem Eintritt des Ruhens bezogene Studienbeihilfe in Höhe von 1.692,00 Euro zurückzuzahlen sei. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde nachweislich am 21.01.2019 zugestel... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.04.2019

Entscheidungen 1-5 von 5

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