Entscheidungen zu § 18 Abs. 5 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/29 94/12/0163

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin studiert an der Universität Wien seit dem Studienjahr 1991/92 die Studienrichtung Übersetzer- und Dolmetschausbildung. Sie bezog auf Grund des in Erledigung ihres Antrages vom 6. November 1992 ergangenen Bescheides der Studienbeihilfenbehörde vom 23. März 1993 Studienbeihilfe. Der Informationsteil (rechts oben) des automati... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1994

RS Vwgh 1994/6/29 94/12/0163

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StudFG 1983 §18 Abs1;StudFG 1983 §18 Abs5;StudFG 1983 §19 Abs2;Verlängerung Anspruchsdauer Studienbeihilfe 1993 §1 Abs2;Verlängerung Anspruchsdauer Studienbeihilfe 1993 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/08 94/12/0023 1 Stammrechtssatz Das durch eine Verbesserung der (freilich nicht statischen) generellen Studi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 94/12/0023

Aufgrund des Beschwerdevorbringens und der vorgelegten Bescheide vom 22. Oktober 1992, 19. Oktober 1993 und 14. Dezember 1993 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin studiert an der Universität Wien seit dem Studienjahr 1991/1992 (Studienrichtung Übersetzer - und Dolmetscherausbildung). Die Beschwerdeführerin kam (erkennbar) am 9. Oktober 1992 um Gewährung einer Studienbeihilfe ein. Hierüber erging der Bescheid der Studienbeihilfen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 94/12/0023

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StudFG 1983 §18 Abs1;StudFG 1983 §18 Abs5;StudFG 1983 §19 Abs2;Verlängerung Anspruchsdauer Studienbeihilfe 1993 §1 Abs2;Verlängerung Anspruchsdauer Studienbeihilfe 1993 §1;VwRallg;
Rechtssatz: Das durch eine Verbesserung der (freilich nicht statischen) generellen Studienbedingungen gerechtfertigte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

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