Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0282

Auf Grund der Beschwerde und des von der Beschwerdeführerin vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin studiert Soziologie. Sie befand sich im Sommersemester 1994 im achten Semester des zweiten Studienabschnittes dieser Studienrichtung. Im März 1994 stellte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde einen Antrag auf Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe, den sie ausdrücklich auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0282

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §15 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Befand sich der Studierende im Zeitpunkt der Stellung seines Nachsichtsantrages (erst) im achten Semester des zweiten Studienabschnittes der Studienrichtung Soziologie, hat er daher im Hinblick auf die für diesen Studienabschnitt im Studienrecht vorgesehene Studienzeit von vier Semestern diese noch ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

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