Entscheidungen zu § 66 Abs. 1 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2005/3/30 2005/06/0044

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine lebenslange Freiheitsstrafe. Am 24. Oktober 2002 stellte er an den Anstaltsleiter das Ersuchen, ihm die Möglichkeit zu einer Vorsorge-Gesundenuntersuchung zu geben. Auch Strafgefangene hätten wie andere Personen einen Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Sinngemäß heißt es weiter, auch solche Personen genössen grundsätzlich denselben Grad an medizinischer Versorgung wie eine in Freiheit befindliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.03.2005

RS Vwgh 2005/3/30 2005/06/0044

Index: 25/02 Strafvollzug66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §132b;StVG §66 Abs1;
Rechtssatz: Die Punkte 29 und 30.1 der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze stützen die Annahme des Strafgefangenen, ihm stünde das behauptete Recht auf Durchführung einer Gesundenuntersuchung (gemäß § 66 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 132b ASVG) zu, nicht. Dem Strafgefangenen kommt der behauptete Anspruch auf Vor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2005

RS Vwgh 2005/3/30 2005/06/0044

Index: 25/02 Strafvollzug66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §132b;StVG §66 Abs1;
Rechtssatz: § 66 Abs. 1 StVG vermittelt dem Strafgefangenen kein subjektivöffentliches Recht auf Durchführung einer "Gesunden-Vorsorge-Untersuchung" im Sinne des § 132b ASVG. Aus § 132b ASVG ist deshalb nichts zu gewinnen, weil das StVG die speziellere
Norm: ist. Der Strafgefangene kann sich nicht auf sozialversich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.2005

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