Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt G eine Freiheitsstrafe, deren voraussichtliches Ende (unter Berücksichtigung der Amnestie 1995) der 1. April 2005 ist. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer zur Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker ausnahmsweise zugelassen. Ihm wurden in weiterer Folge von seiten der Justizanstalt G Prüfungsunterlagen und Lehrbehelfe zur Verfügung gestellt und ihm mitgeteilt, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §120 Abs1;StVG §48 Abs1;StVG §48 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Hinweis in § 48 Abs 1 StVG auf die Möglichkeiten der Einrichtungen der konkreten Anstalten läßt keine Deutung zu, daß damit in zweifelsfreier Weise die Einräumung eines subjektiven Rechtsanspruches des Strafgefangenen auf Berufsausbildung und B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1990 wies der Leiter der Strafvollzugsanstalt Garsten den Antrag des Beschwerdeführers vom 14. Dezember 1989, sein am 1. April 1987 als Gasthörer der Fernuniversität H "ohne Matura und dergleichen" begonnenes Fernstudium gemäß § 48 Strafvollzugsgesetz (StVG) als Berufsausbildung anzurechnen, gemäß § 57 Abs. 3 in Verbindung mit § 119 StVG mit der Begründung: ab, daß es sich beim Studium des Beschwerdeführers nicht um einen Lehrgang im Sinne des § 48 Abs. 2 le... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §48 Abs2;StVG §51;StVG §52;StVG §57 Abs2;StVG §57 Abs3;
Rechtssatz: Die Teilnahme eines Strafgefangenen an Fernlehrgängen stellt eine Art Freizeitbeschäftigung für ihn dar (wobei im Einzelfall der Fernlehrgang durchaus auch der Berufsausbildung oder Berufsfortbildung dienen kann). Daraus ergibt sich, daß die Arbeitsvergütungsregelung nach § 48 Abs 2 StVG iVm § 51 und § 52 StVG ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §48 Abs2;StVG §48;StVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Unter § 48 StVG können nur solche Lehrgänge subsumiert werden, die von der Strafvollzugsanstalt abgehalten, dh von ihr den Strafgefangenen angeboten und unter ihrer organisatorischen Leitung auch durchgeführt werden. Nur für derartige Lehrgänge gelten die Vergünstigungen des § 48 Abs 2 StVG, dh Besuch während der Arbeitszeit und Verg... mehr lesen...