RS Vwgh 1998/1/22 97/20/0151

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Veröffentlicht am 22.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §120 Abs1;
StVG §48 Abs1;
StVG §48 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Hinweis in § 48 Abs 1 StVG auf die Möglichkeiten der Einrichtungen der konkreten Anstalten läßt keine Deutung zu, daß damit in zweifelsfreier Weise die Einräumung eines subjektiven Rechtsanspruches des Strafgefangenen auf Berufsausbildung und Berufsfortbildung generell AUSGESCHLOSSEN werden sollte.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200151.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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