Begründung: Die zweit- und drittbeklagten Parteien sind Mitglieder der klägerischen Weggenossenschaft. Die Klägerin brachte vor, dass der Erstbeklagte auftrags der zweit- und drittbeklagten Parteien in der Nacht vom 23. auf den 24. 3. 1998 ungeachtet eines behördlichen Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 5 t Gesamtgewicht den Interessentenweg der klagenden Partei mit einem LKW mit einem Gesamtgewicht von zumindest 30 t insgesamt zweimal befahren habe, wodurch der Weg schwer be... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVb JN §1 CVIbstmk LStVG §45 Abs4 liti JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...