Entscheidungen zu § 45 Abs. 4 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2000/12/6 7Ob286/00k

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Entscheidung | OGH | 06.12.2000

RS OGH 2000/12/6 7Ob286/00k

Norm: JN §1 CVbJN §1 CVIbstmk LStVG §45 Abs4 liti
Rechtssatz: Für den Schadenersatzanspruch einer Weggenossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern ist die Durchsetzung vor den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen, wenn in der Satzung der öffentlich-rechtlichen Wegegenossenschaft entsprechend § 45 Abs 4 lit i stmk LStVG eine Schlichtungsregelung vorgesehen ist, weil die Nichteinhaltung eines gesetzlich vorgesehenen "Schlichtungsverfahrens" k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.2000

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