Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1996/6/4 1Ob27/95 (1Ob28/95)

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Entscheidung | OGH | 04.06.1996

TE OGH 1990/12/14 16Os38/90

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 45-jährige Justizwachebeamte Karl K*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Justizwachebeamter der Strafvollzugsanstalt Garsten mit dem Vorsatz, dadurch die R*** Ö*** an ihrem Recht auf Strafvollzug und am Vermögen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, in... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1990

RS OGH 1990/12/14 16Os38/90

Norm: StGB §2 AStGB §2 B2StGB §302StVG §37 Abs1
Rechtssatz: Ein für eine bestimmte Strafvollzugsanstalt zuständiger Justizwachebeamter ist während seines Aufenthaltes in der Vollzugsanstalt unbeschadet der jeweiligen Diensteinteilung für den gesamten Bereich der Anstalt zur Erfüllung seiner spezifischen Vollzugsaufgaben verpflichtet; es trifft ihn demnach auf Grund des ihm übertragenen Amtes auch die Rechtspflicht (§ 2 StGB), dann, wenn er fest... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1990

RS OGH 1990/12/14 16Os38/90

Norm: StGB §302StVG §30 Abs1StVG §33 Abs1StVG §37 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entgegennahme von Geld aus dem Besitz eines Strafgefangenen, das diesem nicht ordnungsgemäß überlassen worden ist (§ 37 Abs 1 StVG; vgl auch § 33 Abs 1 StVG), in Abwicklung eines zwischen Strafgefangenen und Strafvollzugsbediensteten generell verbotenen Geschäftes (§ 30 Abs 1 StVG) mißbraucht ein Justizwachebeamter seine Befugnis zur Vornahme von Amtsgeschäften, wobei ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1990

TE OGH 1980/3/18 9Os183/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. April 1936 geborene Justizwachebeamte Otto A des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit von September 1976 bis 18. November 1976 in Graz als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch den Staat in seinem Recht auf gesetzmäßige Durchführung des Strafvollzuges zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte, nämlich ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1980

RS OGH 1980/3/18 9Os183/79

Norm: StVG §37 Abs1StVG §144
Rechtssatz: Der Besitz von Geld und nicht ordnungsgemäß überlassenen Gegenständen ist dem Strafgefangenen grundsätzlich, also auch im Entlassungsvollzug untersagt. Entscheidungstexte 9 Os 183/79 Entscheidungstext OGH 18.03.1980 9 Os 183/79 Veröff: EvBl 1980/160 S 468 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1980

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