Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 StVG

Verwaltungsgerichtshof

32 Dokumente

Entscheidungen 31-32 von 32

RS Vwgh 1989/4/12 89/01/0048

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109;StVG §22 Abs3;StVG §24;StVG §91 Abs3;
Rechtssatz: Ein Ausschluss vom Paketempfang (§ 91 Abs 3 StVG) ist kein Entzug einer Vergünstigung (§ 24 StVG) und Strafe für eine Ordnungswidrigkeit (§ 109 StVG). Es ist darüber kein Bescheid zu erlassen und keine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung an den Strafgefangenen zu überreichen. European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1989

RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0336

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §119;StVG §121;StVG §22 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: So weit in der Mitteilung eines Strafvollzugsbeamten (erste Instanz) eine Entscheidung über ein Ansuchen (§ 119 StVG) auf eine Gewährung einer Arbeitsprämie gelegen ist (§ 22 Abs 3 StGV), handelt es sich um keinen letztinstanzlichen Bescheid, weil dem Beschwerdeführer ein Beschwerderecht gem § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

Entscheidungen 31-32 von 32

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten