RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0336

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §119;
StVG §121;
StVG §22 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

So weit in der Mitteilung eines Strafvollzugsbeamten (erste Instanz) eine Entscheidung über ein Ansuchen (§ 119 StVG) auf eine Gewährung einer Arbeitsprämie gelegen ist (§ 22 Abs 3 StGV), handelt es sich um keinen letztinstanzlichen Bescheid, weil dem Beschwerdeführer ein Beschwerderecht gem § 121 StVG offen steht.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010336.X01

Im RIS seit

07.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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