Norm: stmk LStVG 1964 §2
Rechtssatz: Handelt es sich um eine öffentliche Straße, also um eine "von den zuständigen Stellen bestimmungsgemäß dem öffentlichen Verkehr gewidmete" Straße im Sinne des § 2 Abs 1 des stmk LStVG 1964, so ist nach § 1 Abs 1 dieses Gesetzes sein Inhalt auch für diese Straße maßgeblich, sofern es sich nicht um eine Bundesstraße handelt. (hier: Tauplitzalmstraße). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Gemeinde H. begehrt mit der von ihr eingebrachten Klage 1. die Feststellung, daß jener Teil der Wegparzelle 1809/3, Katastralgemeinde H., der grundbücherlich unter VZ. XIX, Katastralgemeinde H., eingetragen ist, der von der Abzweigung der Parzelle 658/2, Katastralgemeinde H. nach Norden bis zum Grundbesitz der Ehegatten Franz und Anna G. in H. Nr. 63 führt und beiderseits von Grundstücken der Liegenschaft EZ. 237, Katastralgemeinde H., der Beklagten begrenzt wird, öffentliches Gut... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §523JN §1 CVIbstmk LStVG 1964 §2
Rechtssatz: Der Umstand, daß es sich um ein öffentliches Gut handelt, das als öffentlicher Weg dient, ändert nichts an dem sich aus § 354 ABGB ergebenden Eigentumsbegriff. Trotz der Bestimmung des § 3 LStVG 1964 haben im Streit über Eigentumsrechte oder Servitutsrechte an einem öffentlichen Weg die Gerichte zu entscheiden, da in diesen Fällen den Klagsgrund ein Privatrechtstitel bildet. ... mehr lesen...