Gründe: I. Der Untersuchungsrichter beim Landesgericht Linz leitete mit Beschluß vom 12. November 1977 (zunächst nur) gegen den am 2. Juli 1959 geborenen beschäftigungslosen Reinhard A und gegen den am 19. Jänner 1959 geborenen beschäftigungslosen Johann B die Voruntersuchung wegen des Vergehens nach dem § 9 SuchtgiftG ein und verhängte über die Genannten die Untersuchungshaft gemäß dem § 180 Abs. 2 Z 2 und 3 StPO In der Folge wurde am 3. Jänner 1978 vom Untersuchun... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94StPO §292StVG §10 Abs1StVG §134 Abs6StVG §158 Abs2
Rechtssatz: Ein Beschluss durch das (absolut unzuständige) Gericht statt durch die Verwaltungsbehörde ist nicht rechtskraftsfähig, weshalb es außer der Feststellung des Gesetzesverstoßes keiner konkreten Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO bedarf. Entscheidungstexte 10 Os 55/78 Entscheidungstext OGH 29.03.197... mehr lesen...