Norm: StGB §46 Abs2 JGG §17 JGG §19 Abs2 StVG §133a Abs2 StGB § 46 heute StGB § 46 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2015 StGB § 46 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009 StGB § 4... mehr lesen...
Norm: StVG §133a Abs2StGB §129 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Einbruch in eine (einzige) Wohnstätte allein begründet ohne das Hinzutreten weiterer Erschwerungsumstände keine gesteigerte Tatschwere im Sinn des § 133a Abs 2 StVG. Entscheidungstexte 10 Bs 66/19k Entscheidungstext OLG Graz 14.03.2019 10 Bs 66/19k European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StVG §133a Abs1StVG §133a Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 133a StVG, die im (gebundenen) Ermessen der Gerichte liegt, ist einerseits die konkrete Möglichkeit anderer vergleichbarer Maßnahmen zu beachten (nämlich insbesondere ein Vorgehen nach dem EU-JZG, nach zwischenstaatlichen Übereinkommen über die Übernahme der Strafvollstreckung, ein Absehen vom Strafvollzug wegen Auslieferung nach § 4 StVG oder eine be... mehr lesen...