RS OGH 2019/3/14 10Bs66/19k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2019
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Norm

StVG §133a Abs2
StGB §129 Abs2 Z1

Rechtssatz

Der Einbruch in eine (einzige) Wohnstätte allein begründet ohne das Hinzutreten weiterer Erschwerungsumstände keine gesteigerte Tatschwere im Sinn des § 133a Abs 2 StVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000169

Im RIS seit

25.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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