Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §124 Abs1; StVG §124 Abs3; StVG § 124 heute StVG § 124 gültig ab 01.01.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 799/1993 StVG § 124 gültig von 01.01.1970 bis 31.12.1993 StVG... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §119;StVG §120;StVG §124 Abs3;StVG §26 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine im Widerspruch zu § 124 Abs 3 StVG angeordnete Gruppenbildung von Strafgefangenen kann eine Weigerung, Anordnung von Strafvollzugsorganen zu befolgen, nicht rechtfertigen. In einem solchen Fall steht es dem Strafgefangenen zur Durchsetzung eines Wunsches zu, Ansuchen oder Beschwerden gem den §§ 119 und 120 StVG ... mehr lesen...