Mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Innsbruck vom 14. Juni 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen vorsätzlich begangener Ordnungswidrigkeiten mehrere Ordnungsstrafen verhängt und zwar im einzelnen gemäß § 107 Abs. 2 in Verbindung mit § 109 Z. 4 und 5 sowie den §§ 113 und 114 Abs. 2 StVG eine Geldbuße in Höhe von S 112,80 und strenger Hausarrest in der Dauer von zwei Tagen - weil er am 27. März 1993 einen Schaden am Anstaltsgut (nämlich... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §113;StVG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der vom Strafgefangenen vorgebrachte Umstand, die Haftbedingung hätte zu einer "nervlichen Überreizung" geführt, kann nicht als Milderungsgrund gewertet werden (Hinweis E 8.4.1992, 92/01/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200291.X03 I... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2;StVG §116 Abs6;StVG §26;
Rechtssatz: Wenn der Strafgefangene bereits einschlägige Ordnungsstrafen sowohl hinsichtlich der Nichtbefolgung von Anordungen als auch hinsichtlich des ungebührlichen Benehmens erlitten hat, handelt die Vollzugsbehörde nicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle über ihn den strengen Ha... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §108 Abs2;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bewirken selbst bereits gem § 109 StVG verhängte Ordnungsstrafen nicht, den im Strafvollzug von künftigen gleichartigen Verfehlungen (hier: mehrmalige Weigerung, den zugewiesenen Haftraum zu betreten) abzuhalten, so handelt die Vollzugsbehördenicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle gegen ihn nicht mit einer Abmahn... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §108 Abs2;StVG §109 Z5;StVG §114 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bewirken selbst bereits gem § 109 StVG verhängte Ordnungsstrafen nicht, den im Strafvollzug von künftigen gleichartigen Verfehlungen (hier: mehrmalige Weigerung, den zugewiesenen Haftraum zu betreten) abzuhalten, so handelt die Vollzugsbehördenicht rechtswidrig, wenn sie im Wiederholungsfalle gegen ihn nicht mit einer Abmahn... mehr lesen...