Entscheidungen zu § 107 Abs. 1 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

7 Dokumente

Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 1986/9/18 12Os136/86 (12Os137/86)

Gründe: Albin Markus M*** verbüßt in der Strafvollzugsanstalt Stein an der Donau die über ihn mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck zu AZ 22 Vr 3824/84 verhängte Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren; das urteilsmäßige Strafende fällt auf den 30.Oktober 1987. Am frühen Morgen des 11.Feber 1986 flüchtete M*** mit drei Mitgefangenen aus der Strafvollzugsanstalt, konnte jedoch noch am Abend desselben Tages (um 20,15 Uhr) in Wien von Polizeibeamten wieder festgenommen werden... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1986

TE OGH 1986/9/18 13Os134/86 (13Os135/86)

Gründe: Der Strafgefangene Friedrich Leopold S*** verbüßt derzeit in der Strafvollzugsanstalt Stein an der Donau die mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu AZ 12 a Vr 10106/84 über ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das voraussichtliche Strafende fällt auf den 29.November 1986. Am Morgen des 11.Februar 1986 flüchtete er mit drei Zellengenossen aus der Strafvollzugsanstalt. Noch am selben Tag um 10.15 Uhr wurde er von Gendarmeriebeamte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1986

RS OGH 1986/9/17 9Os137/86, 12Os136/86 (12Os137/86)

Norm: StVG §107 Abs1 Z1StVG §115
Rechtssatz: Die Nichteinrechnung kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Strafgefangene einer ihn im Tatzeitpunkt tatsächlich treffenden (speziellen) Arbeitspflicht vorsätzlich entzogen hat, er mithin im Zeitpunkt der Begehung der Ordnungswidrigkeit zur Arbeit eingeteilt war. Entscheidungstexte 9 Os 137/86 Entscheidungstext OGH 17.09.1986 9 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1986

TE OGH 1986/9/17 9Os137/86

Gründe: Johann Z*** verbüßt in der Strafvollzugsanstalt Stein (bzw. seit 12.März 1986 in der Strafvollzugsanstalt Graz) die über ihn vom Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 4 d Vr 5596/81 verhängte Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Jahren; das voraussichtliche Strafende fällt auf den 12.November 1989. Am frühen Morgen des 11.Feber 1986 flüchtete er mit drei Zellengenossen aus der Strafvollzugsanstalt, konnte jedoch noch am Abend desselben Tages (um 20.15 Uhr) in Wien von P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1986/9/17 9Os137/86, 12Os136/86 (12Os137/86)

Norm: StVG §107 Abs1 Z1StVG §115
Rechtssatz: Die Nichteinrechnung kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Strafgefangene einer ihn im Tatzeitpunkt tatsächlich treffenden (speziellen) Arbeitspflicht vorsätzlich entzogen hat, er mithin im Zeitpunkt der Begehung der Ordnungswidrigkeit zur Arbeit eingeteilt war. Entscheidungstexte 9 Os 137/86 Entscheidungstext OGH 17.09.1986 9 Os ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1971/10/22 10Os208/71 (10Os209/71), 12Os132/75, 11Os171/75, 12Os123/82, 12Os167/82, 11Os73/83

Norm: StVG §107 Abs1 Z1StVG §115
Rechtssatz: § 115 StVG ist auf den Erfolg (vorsätzliche Entziehung der Arbeitspflicht) abgestellt, weshalb die Nichteinrechnung der im Hausarrest zugebrachten Zeit nur in Betracht kommt, wenn sich ein Strafgefangener seiner Arbeitspflicht entzogen hat, sohin dann nicht, wenn er nur einen mißglückten Fluchtversuch unternommen hat oder wenn der Strafgefangene nicht arbeitsfähig ist (§ 44 Abs 1 StVG) oder wenn ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1971

RS OGH 1971/10/22 10Os208/71 (10Os209/71), 12Os132/75, 11Os171/75, 12Os123/82, 12Os167/82, 11Os73/83

Norm: StVG §107 Abs1 Z1StVG §115
Rechtssatz: § 115 StVG ist auf den Erfolg (vorsätzliche Entziehung der Arbeitspflicht) abgestellt, weshalb die Nichteinrechnung der im Hausarrest zugebrachten Zeit nur in Betracht kommt, wenn sich ein Strafgefangener seiner Arbeitspflicht entzogen hat, sohin dann nicht, wenn er nur einen mißglückten Fluchtversuch unternommen hat oder wenn der Strafgefangene nicht arbeitsfähig ist (§ 44 Abs 1 StVG) oder wenn ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1971

Entscheidungen 1-7 von 7

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