Begründung: Beim Landesgericht Linz ist ein Verfahren über den Antrag des Einschreiters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Haftentschädigung gegen den Bund anhängig. Aus dem Strafakt ergibt sich, dass der Antragsteller vom 8. 11. 2003 bis 10. 2. 2004 in Untersuchungshaft war. Das Oberlandesgericht Linz gab mit Beschluss vom 21. 11. 2003 (8 Bs 269/03-22) der Beschwerde des Antragstellers gegen die Verhängung der Untersuchungshaft nicht Folge. Da... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machen wegen der von 14. 6. 2003 bis 1. 3. 2004 dauernden Verwahrungs- und Untersuchungshaft Schadenersatzansprüche nach dem AHG, dem StEG 2005 und der EMRK geltend. Im Anlassverfahren hatte unter anderem das Oberlandesgericht Linz über Haftbeschwerden der Kläger entschieden und die Fortsetzung der verhängten Untersuchungshaft angeordnet. Das Landesgericht Wels legte den Akt dem Obersten Gerichtshof zu einer allfälligen Delegierung nach § 9 Abs 4 AHG vor. ... mehr lesen...
Begründung: Unter Berufung auf das StEG 2005, das AHG und die EMRK begehrt der Kläger eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Inhaftierung. Mit Beschluss des Landesgerichts Korneuburg sei über ihn am 10. 10. 2003 die Untersuchungshaft verhängt worden, aus der er am 16. 3. 2004 entlassen worden sei. Er sei in der Folge rechtskräftig freigesprochen worden. Das Strafgericht habe rechtskräftig festgestellt, dass für seine Anhaltung die Anspruchsvoraussetzungen für eine Entschädigung... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4JN §30StEG 2005 §12 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Ersatzanspruch aus einem behaupteten rechtswidrigen und schuldhaften Handeln bzw aus einer Entscheidung von Richtern eines Oberlandesgerichts abgeleitet, so ist - ohne dass die Berechtigung des zu erhebenden Anspruchs zu prüfen ist - gemäß § 9 Abs 4 AHG ein außerhalb dieses Oberlandesgerichtssprengels gelegener Gerichtshof erster Instanz zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssa... mehr lesen...