Norm: StAG §4StPO §27StPO §31 AStPO §447StPO §448
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der öffentlichen Anklage zur Hauptverhandlung über ein Offizialdelikt vor dem Bezirksgericht nicht erschienen, dann darf die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Vielmehr ist mit Vertagung vorzugehen, sofern nicht aufgrund einer Anzeige des Verhandlungsrichters nach § 27 StPO der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem in Strafsachen tätigen Gerichtshof erster Insta... mehr lesen...