1. In seiner Beschwerde vom 04.05.2009 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 24.03.2009 gegen 01.05 Uhr mit seinem Fahrzeug auf der RStraße in Fahrtrichtung Interspar-Kreisverkehr gefahren. Um ca 01.10 Uhr sei er von einer Streife der Stadtpolizei F angehalten worden. Er habe den einschreitenden Exekutivorganen seinen Führerschein ausgehändigt und ordnungsgemäß seine Personalien bekannt gegeben. Anschließend sei er aufgefordert worden, dem Beamten zur Dienststelle zu folg... mehr lesen...
Norm: VStG §35 Z1 SPG §35a VStG § 35 heute VStG § 35 gültig ab 01.01.2019 VStG § 35 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 SPG § 35a heute SPG § 35a gültig ab ... mehr lesen...