Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Der Grundsatz der Subsidiarität der Maßnahmenbeschwerde schließt nicht aus, dass sich der von einer finanzpolizeilichen Beschlagnahme Betroffene auf diesem Weg gegen sonstige im Zuge der Kontrolle gesetzten Zwangsmaßnahmen rechtlich zur Wehr setzen kann. Die von einem Exekutivorgan gegen den... mehr lesen...
1. In ihrer Richtlinien-Beschwerde vom 30.10.2009 bringt die Beschwerdeführerin vor, die Polizeiinspektion B habe am 23.09.2009 eine Ladung an sie zur Vernehmung als Beschuldigte „wegen: Suchtmittelgesetz § 28/2 (Hinweis)“ gerichtet. Diese Ladung sei der Beschuldigten persönlich von zwei Polizisten am 23.09.2009 zugestellt worden. Sie habe ihre Vertreterin beauftragt, die Akten bei der Polizei einzusehen. Anlässlich der Akteneinsicht am 29.09.2009 durch ihre Vertreterin ... mehr lesen...
Norm: SPG §31 Abs1 SPG §31 Abs2 Z5SPG RichtlinienV 1993 SPG § 31 heute SPG § 31 gültig ab 01.05.1993 SPG § 31 heute SPG § 31 gültig ab 01.05.1993 ... mehr lesen...
1. In der am 29.07.2004 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Beschwerde stellte der Beschwerdeführer den Antrag, folgende Verletzungen von Richtlinien für das Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes für rechtswidrig zu erklären: Gemäß § 90 Abs 1 Z 2 SPG stelle es ein Recht des Betroffenen dar, auf sein Verlangen von den Dienstnummern der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Kenntnis gesetzt zu werden. Gemäß § 31 Abs 2 Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Richtlinie gemäß § 31 SPG wurde für das "Einschreiten" der Organe erlassen, die sie bei der "Erfüllung ihrer Aufgaben" zu beachten haben. Unter "Einschreiten" ist ? unter Beachtung des Zwecks der Richtlinien, Konflikte zwischen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Betroffenen zu mindern ? ein unmittelbar gegen einen Dritten gerichtetes oder sonst außenwirksames Amtshandeln zu verstehen. Eine Beschwerde wegen Verletzung dieser Richtlinien kann nur von Menschen er... mehr lesen...
Begründung: 1.) Dem gegenständlichen Antrag auf Entscheidung gemäß § 89 Abs 4 SPG (Anrufung gemäß § 89/4 SPG) liegt folgender Beschwerdeinhalt aufgrund des übereinstimmenden Vorbringens beider Verfahrensparteien zugrunde: Der Beschwerdeführer beging vor dem Hause Nr 22 der G-gasse in Wien eine straßenpolizeiliche Verwaltungsübertretung; der Beschwerdeführer beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Vornahme und Durchführung einer Ladetätigkeit. Ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienst... mehr lesen...
Rechtssatz: RLV gilt nicht für straßenpol Einschreiten. RLV nur für pol Angelegenheiten gem § 2 Abs2 SPG iZm RLV des BMI im Einvernehmen mit BMJ u BMöWuV. UVS-OÖ VwSen-2800008/2/KL/RD v 20.4.1994 UVS-Wien, Zl UVS-02/31/36/94 und UVS-02/V 31/23/95. mehr lesen...