Entscheidungen zu § 29 SPG

Unabhängige Verwaltungssenate

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

TE UVS Steiermark 2007/01/05 20.1-6/2006

I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit der Eingabe vom 18.10.2006 hat Herr P S, vertreten durch die Rechtsanwälte Mag. M und Mag. A H Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer sei am 9.9.2006 um ca. 2.00 Uhr gemeinsam mit einem Freund auf einer Bank im Ortszentrum... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.01.2007

RS UVS Steiermark 2007/01/05 20.1-6/2006

Rechtssatz: Die Weigerung eines Jugendlichen, im Bereiche einer Sportveranstaltung mit verstärkten Polizeikontrollen, eine Bank zu verlassen, zu der er nach einer nicht gerechtfertigen Wegweisung essend zurückgekehrt war, rechtfertigt noch keine förmliche Identitätsfeststellung und schon gar nicht das Anlegen von Handfesseln zur Festnahme. Die Beweggründe des Beamten, sofort Stärke zu zeigen und die drastischen Mittel der Festnahme und Fesselung der Hände am Rücken einzusetzen (so war der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.01.2007

RS UVS Oberösterreich 2004/12/07 VwSen-420394/46/Gf/Sta

Rechtssatz: Die Absperrung der Wasserzufuhr zur Sprinkleranlage des im Eigentum der Gemeinde stehenden Stadions durch Organe des Bezirkshauptmannes wird als überschießend und insoweit rechtswidrig festgestellt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.12.2004

RS UVS Oberösterreich 1997/12/15 VwSen-420159/7/Schi/Km

Rechtssatz: Gemäß § 38a (Wegweisung und Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen) des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, BGBl. Nr. 566/1991 idF BGBl. Nr. 759/1996 ist aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.12.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/12/02 3-51-03/97

Rechtssatz: Bei der Verhängung des Rückkehrverbotes war der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§38a Abs2 zweiter Satz SPG) zu beachten. Gegen diesen Grundsatz wurde nicht verstoßen: Der räumliche Bereich für das Rückkehrverbot ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen (§38a Abs1 letzter Satz und Abs2 erster Satz SPG). Die Anordnung des Rückkehrverbotes im gegenständlichen Fall für den Bereich des ganzen Hauses war gerechtfertigt. Die Wohnung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 02.12.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/12/02 3-51-03/97

Rechtssatz: Nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates liegt im Hinblick auf die Notwendigkeit des Rückkehrverbotes und auf seine Dauer von lediglich einer Woche kein unzulässiger Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Erwerbsausübungsfreiheit vor. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, daß der weitaus überwiegende Teil der Führung der Fremdenpension der Gattin des Beschwerdeführers oblag und daß der Beschwerdeführer hauptberuflich einer anderen Tätigkeit nachging. Auc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 02.12.1997

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420105/9/Gf/Atz

Rechtssatz: Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420110/16/Gf/Atz

Rechtssatz: Nach Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten, Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

Entscheidungen 1-8 von 8

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten