IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Artikel 132 Abs. 2 B-VG der Frau J. P., Wien, W.-gasse, vertreten durch Rechtsanwälte OG, wegen Verletzung in Rechten durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch Öffnen der Wohnung am 09.08.2016, durch Organ der Landespolizeidirektion Wien Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Gr... mehr lesen...