Index: 25.01.02 Strafprozessordnung 197541.01.06 Sicherheitspolizeigesetz
Norm: StPO §48 Abs1 Z1 StPO §153 StPO §164 StPO §281 Abs1 Z2 StPO §281 Abs1 Z4 SPG §88 Abs2 SPG §2 Abs2 SPG §3 SPG §22 Abs3 StPO § 48 heute StPO § 48 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 S... mehr lesen...
Index: 25.01.02 Strafprozessordnung 197541.01.06 Sicherheitspolizeigesetz
Norm: StPO §48 Abs1 Z1 StPO §153 StPO §164 SPG §88 Abs2 SPG §2 Abs2 SPG §3 SPG §22 Abs3 StPO § 48 heute StPO § 48 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 48 gültig von 01.01.2015 bis 2... mehr lesen...
1.1. In einer Beschwerde des Beschwerdeführers, vertreten durch die IfS-Patientenanwaltschaft, vom 10.08.2009 wurde die Feststellung beantragt, der Beschwerdeführer sei von den Organen der Bezirkshauptmannschaft B durch eine näher umschriebene Vorgangsweise in den näher angeführten Rechten verletzt worden und die Einweisung des Beschwerdeführers in das LKH R sei rechtswidrig gewesen. 1.2. In einer weiteren Beschwerde vom 10.08.2009 bringt der Beschwerd... mehr lesen...
1. In ihrer Beschwerde vom 7.5.2008 bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe sich am 31.3.2008 um ca 15.00 Uhr bei der D H in F zu der dort errichteten überdachten Sitzgelegenheit begeben. Sie habe sich etwa zwei Minuten dort aufgehalten und sei anschließend wieder nach vor auf die Straße gekommen. Eine Person in Zivil sei auf sie zugegangen, habe ihr ihren Polizeiausweis gezeigt und sie beschuldigt, „sie hätte etwas gekauft, sie solle es hergeben, er würde es sowieso finden“... mehr lesen...
Norm: SPG §22 Abs3 SPG §35 Abs1 SPG §40 Abs2 SPG § 22 heute SPG § 22 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 SPG § 22 gültig von 01.07.2014 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 43/2014 SPG § 22 gültig von 01.01... mehr lesen...
1. In der Beschwerde vom 5.8.2008 wird vorgebracht, der mj Beschwerdeführer besuche die Hauptschule in D. ?Baumgarten?. Am Vormittag des 24.6.2008 hätten zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei D. den Beschwerdeführer aus der Klasse entfernt und anschließend eine Befragung vorgenommen. Ein Polizeibeamter sei mit dem Beschwerdeführer alleine zu einem Raum der Schule gegangen, in welchem sich ein anderer Polizeibeamter sowie der Direktor der Schule befunden hätten. Auf dem Weg dorthin sei der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem Einspruch wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 Abs 1 StVO einerseits und den Beschwerden gemäß § 88 SPG andererseits erfolgt nach der Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Sicherheitsorgane eingeschritten sind. Für die Abgrenzung ist von Bedeutung, dass das Strafprozessrecht als das Recht der Aufklärung und Aburteilung von Straftaten und das Sicherheitspolizeirecht als das Recht der Verhinderung künftiger Taten und der Abwehr drohender Schäden verstande... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde wurde ausdrücklich auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützt. Gemäß § 88 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die B... mehr lesen...