Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1974/5/9 6Ob55/74, 1Ob537/90

Norm: ABGB §306RATG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung des Vertreters im Entmündigungsverfahren bezieht, ist nach dem Wert des Vermögens des zu Entmündigenden zu berechnen. Dieser kann mangels anderer Vereinbarung und ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung gem § 306 ABGB nur der gemeine Preis, d.i. der Wert, den eine Sache am Ort und zur Zeit der Schätzung für jedermann hat, sein. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1974

RS OGH 1965/2/17 6Ob39/65

Norm: RATG §3 Abs1StV Art27 §2
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage für anwaltliche Leistungen in einem Verlassenschaftsverfahren, dessen Gegenstand der Entschädigungsanspruch der Erblasserin für ihre in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien entzogenen Güter ist. Entscheidungstexte 6 Ob 39/65 Entscheidungstext OGH 17.02.1965 6 Ob 39/65 Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1965

RS OGH 1960/5/31 6Ob107/60, 8Ob274/64, 6Ob55/74, Ds3/75

Norm: RATG §3 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 der V über den RAT vom 14.01.1954, BGBl 1954,33, ist der für die Anwendung eines bestimmten Tarifsatzes maßgebende Betrag im Verfahren außer Streitsachen nach dem Werte des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, zu berechnen. Auch Vorarbeiten beziehen sich auf den Leistungsgegenstand. Entscheidungstexte 6 Ob 107/60 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1960

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