Norm: ZPO §41 KO §6 Abs1RATG ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919
Rechtssatz: Im Falle einer Klageeinbringung nach Konkurseröffnung ist der gegen den Zahlungsbefehl erhobene Einspruch des Masseverwalters, der eine Mitteilung von der erfolgte... mehr lesen...
Norm: RATG §21 RATG § 21 heute RATG § 21 gültig ab 01.07.1969
Rechtssatz: Bei den in § 21 Abs 1 RATG angesprochenen erheblich überdurchschnittlichen Leistungen muß es sich um Leistungen des Rechtsanwalts selbst handeln. Bei den in Paragraph 21, Absatz eins, RATG angesprochenen erheblic... mehr lesen...