Norm: ZPO §41ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Zumindest im Teilungsprozess vermindert ein (in der nächsten Verhandlung vorgetragenes) Anerkenntnis schon mit dem es enthaltenden Schriftsatz die Bemessungsgrundlage nach dem RATG, und zwar unabhängig von der allenfalls nach §45 ZPO zu lösenden Frage, wer letztlich die Kosten zu tragen hat. Entscheidungstexte 14 R 149/02p Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine außerhalb des Prozesses erfolgte Zahlung des Beklagten stellt im Gegensatz zum Teilanerkenntnis keine direkt auf den Verfahrensgegenstand wirkende Prozesshandlung dar, sondern betrifft die (Teil-)Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers. Darüber ist Beweis aufzunehmen. Ohne eine entsprechende Einschränkung des Klagebegehrens wird durch eine solche Erfüllungshandlung am St... mehr lesen...
Norm: RATG §12 Abs3RATG §12 Abs4ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Fällt ein Verfahrensabschnitt aufgrund zweimaliger Änderung der Kostenbemessungsgrundlage in der selben Verhandlungsstunde nach § 12 Abs. 3 RATG nicht ins Gewicht, so sind Sachverständigengebühren und sonstige Barauslagen, die zwischen einem Anerkenntnis der beklagten Partei und der daraufhin erfolgten Einschränkung der klagenden Partei entstanden sind, nach der Obsiegens- und Unterliegen... mehr lesen...
Norm: RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Ein mit Schriftsatz erklärtes (Teil-) Anerkenntnis bewirkt nicht schon zu diesem Zeitpunkt (vor Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung) eine entsprechende Streitwertänderung. Entscheidungstexte 4 R 136/98a Entscheidungstext OLG Innsbruck 12.06.1998 4 R 136/98a European Case Law Identifier... mehr lesen...