Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte. ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93 Abs1
Rechtssatz: Legitimiert die Vollmacht zum Einschreiten zur Herbeiführung der Löschung einschließlich der Fertigung von Firmenbucheingaben, deckt der Wortlaut höchstens die Einbringung des Gesuchs um Löschung durch den einschreitenden Vertreter, verschafft aber noch keine Vertretungsmacht zur Abgabe der Erklärung, die Liquidation sei beendet. Hiefür wäre eine weitere Spezialvollmacht erforderlich. Wegen der besonderen Richti... mehr lesen...