RS OGH 2024/3/12 6R329/23f

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Veröffentlicht am 12.03.2024
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Norm

GmbHG §93 Abs1
  1. GmbHG § 93 heute
  2. GmbHG § 93 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000
  3. GmbHG § 93 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch setzt die Erklärungen sämtlicher Liquidatoren voraus, dass die Liquidation ordnungsgemäß im Sinne der §§ 90 ff GmbHG zum Abschluss gebracht wurde. Die Erklärung, ihnen sei nach Beendigung der Liquidation die Entlastung erteilt worden, genügt nicht.Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch setzt die Erklärungen sämtlicher Liquidatoren voraus, dass die Liquidation ordnungsgemäß im Sinne der Paragraphen 90, ff GmbHG zum Abschluss gebracht wurde. Die Erklärung, ihnen sei nach Beendigung der Liquidation die Entlastung erteilt worden, genügt nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 R 329/23f
    Entscheidungstext OLG Wien 12.03.2024 6 R 329/23f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2024:RW0001068

Im RIS seit

05.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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