Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4IO §167 Abs3
Rechtssatz: Als „Eröffnung des Konkursverfahrens iSd § 84 Abs 1 Z 4 GmbHG ist auch die Änderung der Bezeichnung von „Sanierungsverfahren“ auf „Konkursverfahren“ anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 9/22i Entscheidungstext OGH 22.02.2022 8 Ob 9/22i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4StGB §156StGB §161StGB §309 Abs2
Rechtssatz: Trotz Auflösung der GmbH mit Konkurseröffnung (§ 84 Abs 1 Z 4 GmbHG) und dadurch bedingtem Verlust der rechtlichen Verfügungsbefugnis des Geschäftsführers über das Gesellschaftsvermögen, welche auf den Masseverwalter übergeht, behält der Geschäftsführer im Übrigen seine Organstellung, welche nach dem klaren Wortlaut des § 309 Abs 2 StGB ungeachtet allfälliger Beschränkungen all... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4StGB §156StGB §161StGB §309 Abs2
Rechtssatz: Trotz Auflösung der GmbH mit Konkurseröffnung (§ 84 Abs 1 Z 4 GmbHG) und dadurch bedingtem Verlust der rechtlichen Verfügungsbefugnis des Geschäftsführers über das Gesellschaftsvermögen, welche auf den Masseverwalter übergeht, behält der Geschäftsführer im Übrigen seine Organstellung, welche nach dem klaren Wortlaut des § 309 Abs 2 StGB ungeachtet allfälliger Beschränkungen all... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4KO §81KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter unterliegt nicht der Aufsicht durch die Gesellschaftsorgane. Entscheidungstexte 1 Ob 2085/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2085/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103848 Dokumentnummer JJR_19960423_OGH000... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4KO §81KO §83
Rechtssatz: Der Masseverwalter unterliegt nicht der Aufsicht durch die Gesellschaftsorgane. Entscheidungstexte 1 Ob 2085/96s Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2085/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103848 Dokumentnummer JJR_19960423_OGH000... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §84 Abs1 Z4KO §21KO §46 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat zwar deren Auflösung, nicht aber auch die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer zur Folge, wenn solches nicht im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Kann der Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit einem Anteil von f... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §84 Abs1 Z4KO §21KO §46 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat zwar deren Auflösung, nicht aber auch die Beendigung des Anstellungsvertrages der Gesellschaft mit ihrem Geschäftsführer zur Folge, wenn solches nicht im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Kann der Geschäftsführer auf Grund seiner Beteiligung an der Gesellschaft mit einem Anteil von f... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4GmbHG §89
Rechtssatz: Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft ist zwar auch nach Zwangsausgleich und auch nach Aufhebung des Konkurses möglich, doch ist - außer dem Fall einer Aufhebung über Zwangsausgleich oder Zustimmung aller Gläubiger - davon auszugehen, daß die Gesellschaft ohne Vermögen und daher für die Löschung reif ist, sodaß die Fortsetzung in einem solchen Fall durch den Nachweis der Vermögensbeschaffung bed... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4GmbHG §89
Rechtssatz: Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft ist zwar auch nach Zwangsausgleich und auch nach Aufhebung des Konkurses möglich, doch ist - außer dem Fall einer Aufhebung über Zwangsausgleich oder Zustimmung aller Gläubiger - davon auszugehen, daß die Gesellschaft ohne Vermögen und daher für die Löschung reif ist, sodaß die Fortsetzung in einem solchen Fall durch den Nachweis der Vermögensbeschaffung bed... mehr lesen...
Die beiden Parteien sind je mit einem Stammkapital von 110.000 S Gesellschafter einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Kläger berief für den 1. März 1968 eine außerordentliche Generalversammlung in den Amtsräumen des öffentlichen Notars Dr. L. ein, mit dem Tagesordnungspunkt Auflösung der Gesellschaft und Allfälliges. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Gesellschaft in der Generalversammlung vom 1. März 196... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39GmbHG §84 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde bei der Generalversammlung ein allfälliger Vollmachtsmangel nicht beachtet und nach Abstimmung über den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft festgestellt, daß im Hinblick auf Stimmengleichheit ein Antrag auf Liquidatorenbestellung nicht gestellt werde, liegt ein notariell beurkundeter Beschluß auf Auflösung der Gesellschaft nicht vor, das Klagebegehren auf Feststellung der Auflösung ist schon ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §39GmbHG §84 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wurde bei der Generalversammlung ein allfälliger Vollmachtsmangel nicht beachtet und nach Abstimmung über den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft festgestellt, daß im Hinblick auf Stimmengleichheit ein Antrag auf Liquidatorenbestellung nicht gestellt werde, liegt ein notariell beurkundeter Beschluß auf Auflösung der Gesellschaft nicht vor, das Klagebegehren auf Feststellung der Auflösung ist schon ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 19. November 1956 der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 16.200 S s. A. die Zwangsversteigerung der der verpflichteten GesmbH. gehörigen Liegenschaft EZ. 2526 Grundbuch M. bewilligt. Der Bewilligungsbeschluß und alle weiteren vom Erstgericht in diesem - bis zu einer Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedingungen gediehenen - Versteigerungsverfahren gefaßten Beschlüsse gingen nicht der verpflichtete... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wenn die GmbH in Konkurs gerät, aber eine ihr gehörende Liegenschaft aus der Konkursmasse ausgeschieden wird, so treten diesbezüglich die Befugnisse der Gesellschaftsorgane wieder auf den Plan. Entscheidungstexte 2 Ob 542/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 2 Ob 542/57 Veröff: SZ 31/9 = EvBl 1958/101 S 161 = JBl 1958,208 = ImmZ 1958,157 ... mehr lesen...