Norm: GmbHG §78 Abs1ZPO §228 B3ddZPO §228 C1
Rechtssatz: Eine GmbH ist grundsätzlich durch § 78 Abs 1 GmbHG ausreichend geschützt, sodass diese in der Regel kein rechtliches Interesse an einer Feststellung hat, ob eine bestimmte Person ihr Gesellschafter ist oder nicht. Nur in Ausnahmefällen kann der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zukommen. Entscheidungstexte 6 Ob 167/17b Entsch... mehr lesen...
Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Norm: ZPO §461GmbHG §41GmbHG §78 Abs1
Rechtssatz: Ausgeschiedene Gesellschafter sind bis zu ihrer Löschung im Firmenbuch (§ 78 Abs 1 GmbHG) befugt, bei der Generalversammlung mitzustimmen und die dort gefassten Beschlüsse gemäß § 41 GmbHG anzufechten. Auch ihre Beschwer ist im Hinblick auf ihre Gewährleistungspflicht gegenüber den Erwerbern ihrer Geschäftsanteile auch dann zu bejahen, wenn sie bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Insta... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG 2005 §16 Abs1GmbHG §45GmbHG §78 Abs1FBG §15
Rechtssatz: Für die Übergangszeit bis zur Umstellung des Firmenbuches muss ein die Sonderprüfung nach § 45 GmbHG beantragender, nicht (mehr) in der Urkundensammlung des Firmenbuches (Gesellschafterliste) aufscheinender Gesellschafter nicht nur die Unwirksamkeit der Kaduzierung und seine aufrechte Gesellschafterstellung behaupten, sondern dies auch gegenüber dem Firme... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §26GmbHG §78 Abs1
Rechtssatz: Die Heranziehung des Anteilbuches der Gesellschaft bzw der letzten von den Geschäftsführern eingereichten Gesellschafterliste als Grundlage der Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandekommens eines Generalversammlungsbeschlusses durch das Registergericht ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 190/64 Entscheid... mehr lesen...
In zwei am 26. August 1957 gegen die beklagte Gesellschaft mit bebeschränkter Haftung erhobenen Klagen begehrte Maria L. das Urteil: 1. die in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Partei vom 25. Juli 1957 gefaßten Beschlüsse, mit welchen a) der Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 28. April 1954, betreffend das Erfordernis einer 75%igen Mehrheit für Gesellschaftsbeschlüsse, aufgehoben und b) die Bestellung des Josef L. als Geschäftsführers der Gese... mehr lesen...