RS OGH 2018/2/28 6Ob167/17b

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Veröffentlicht am 28.02.2018
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Norm

GmbHG §78 Abs1
ZPO §228 B3dd
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Eine GmbH ist grundsätzlich durch § 78 Abs 1 GmbHG ausreichend geschützt, sodass diese in der Regel kein rechtliches Interesse an einer Feststellung hat, ob eine bestimmte Person ihr Gesellschafter ist oder nicht. Nur in Ausnahmefällen kann der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zukommen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 167/17b
    Entscheidungstext OGH 28.02.2018 6 Ob 167/17b
    Beisatz: Hier: Der Streit um die Gesellschafterstellung hat bereits zu einer Lähmung der Gesellschaft geführt, aus welchem Grund ein Notgeschäftsführer bestellt wurde, an den wider­streitende Ansprüche herangetragen wurden – rechtliches Interesse bejaht. (T1); Veröff: SZ 2018/18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131956

Im RIS seit

26.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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