Entscheidungen zu § 42 Abs. 4 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-11 von 11

RS OGH 2018/4/26 6Ob38/18h, 6Ob119/19x

Norm: GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: § 42 Abs 4 GmbHG spricht lediglich davon, dass das Gericht die Ausführung des angefochtenen Beschlusses aufschieben kann, trifft aber keine ausdrückliche Aussage darüber, gegen wen die einstweilige Verfügung erlassen werden kann. Wenngleich die Gesellschaft ohnedies nur durch ihre Organe handeln kann, sodass die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen den Geschäftsführer im Regelfall nicht erforderlich se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2018

TE OGH 2004/1/20 4Ob256/03f

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Entscheidung | OGH | 20.01.2004

RS OGH 2004/1/20 4Ob256/03f, 6Ob200/14a

Norm: EO §381 Z2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Ein aus einem Treuhandvertrag abgeleiteter Anspruch auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung kann nicht durch §42 Abs 4 GmbHG gesichert werden, da sich diese Bestimmung nur auf Beschlüsse bezieht, die durch eine Klage auf Nichtigerklärung im Sinne des §42 GmbHG angefochten werden. Eine einstweilige Verfügung nach §381 Z2 EO mit der dem Treuhänder die Ausübung des Stimmrechts untersagt wird, is... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.2004

TE OGH 1997/4/24 6Ob2378/96s

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Entscheidung | OGH | 24.04.1997

RS OGH 1997/4/24 6Ob2378/96s

Norm: GmbHG §16GmbHG §17 Abs1GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Die sofortige Wirkung der Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung eines neuen Geschäftsführers durch die Generalversammlung der Gesellschafter kann mit einstweiliger Verfügung gemäß § 42 Abs 4 GmbHG aufgeschoben werden. Durch diese wird die Vertretung der Gesellschaft materiell geändert, der neu bestellte Geschäftsführer ist nicht me... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1997

RS OGH 1982/2/24 6Ob547/82

Norm: GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Abstrakte Organisationsunterschiede zwischen Aktiengesellschaft und GmbH vermögen keine konkrete Gefährdung der Gesellschaft aufzuzeigen. Entscheidungstexte 6 Ob 547/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 547/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060322 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

RS OGH 1982/2/24 6Ob547/82

Norm: GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Nach § 42 Abs 4 GmbHG ist ein rein vermögensrechtlicher Nachteil unbeachtlich, wenn er nach dem Umfang des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens als geringfügig zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 547/82 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 6 Ob 547/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1982

TE OGH 1981/8/6 3Ob553/81

Der Erstkläger, die Zweitklägerin Marialena und Dr. Ved N sind Gesellschafter der beklagten Partei. Nach Punkt 6 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten je zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich. Der Erstkläger wurde längstens für die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses zum Geschäftsführer bestellt; seine Enthebung sollte nur aus wichtigen Gründen über Beschluß der Gesellschafter... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.08.1981

RS OGH 1981/8/6 3Ob553/81, 6Ob2378/96s

Norm: GmbHG idF Nov 1980 §16 Abs3 Satz2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Auch wenn der angefochtene Beschluß, mit dem einer der beiden Geschäftsführer abberufen worden ist, bereits im Handelsregister durchgeführt worden ist, kann eine einstweilige Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG erlassen werden. Ohne Erlassung einer einstweiligen Verfügung würden dem verbleibenden Geschäftsführer alle Geschäftsführerpflichten allein obliegen. Im Falle der Aufschiebung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.1981

RS OGH 1981/8/6 3Ob553/81, 6Ob547/82

Norm: GmbHG idF Nov 1980 §16 Abs3 Satz2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Auch aus der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein unwiderbringlicher Nachteil im Sinne des § 42 Abs 4 GmbH entstehen, da die Qualitäten eines bestimmten Geschäftsführers von solcher Art sein können, daß durch die Beendigung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ein Umsatzrückgang oder eine Beeinträchtigung des Unternehmensrufes zu befürchten sind. An der Zulässig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.08.1981

RS OGH 1960/6/22 3Ob215/60, 6Ob38/18h, 6Ob90/19g, 6Ob119/19x, 6Ob149/19h

Norm: EO §381 Z1EO §381 Z2GmbHG §42 Abs4
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 215/60 Entscheidungstext OGH 22.06.1960 3 Ob 215/60 6 Ob 38/18h Entscheidungstext OGH 26.04.2018 6 Ob 38/18h Vgl; Beisatz: Die Ausführung des angefochtenen Beschlusses wird vermute... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1960

Entscheidungen 1-11 von 11