RS OGH 2004/1/20 4Ob256/03f, 6Ob200/14a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2004
beobachten
merken

Norm

EO §381 Z2
GmbHG §42 Abs4

Rechtssatz

Ein aus einem Treuhandvertrag abgeleiteter Anspruch auf Unterlassung treuwidriger Stimmrechtsausübung kann nicht durch §42 Abs 4 GmbHG gesichert werden, da sich diese Bestimmung nur auf Beschlüsse bezieht, die durch eine Klage auf Nichtigerklärung im Sinne des §42 GmbHG angefochten werden. Eine einstweilige Verfügung nach §381 Z2 EO mit der dem Treuhänder die Ausübung des Stimmrechts untersagt wird, ist jedenfalls zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118487

Im RIS seit

19.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten