RS OGH 1982/2/24 3Ob553/81, 6Ob547/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.1981
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Norm

GmbHG idF Nov 1980 §16 Abs3 Satz2
GmbHG §42 Abs4
  1. GmbHG § 42 heute
  2. GmbHG § 42 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Auch aus der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein unwiderbringlicher Nachteil im Sinne des § 42 Abs 4 GmbH entstehen, da die Qualitäten eines bestimmten Geschäftsführers von solcher Art sein können, daß durch die Beendigung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ein Umsatzrückgang oder eine Beeinträchtigung des Unternehmensrufes zu befürchten sind. An der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG hat sich durch die Neufassung des § 16 Abs 3 Satz 2 GmbHG durch die Novelle 1980 nichts geändert.Auch aus der Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein unwiderbringlicher Nachteil im Sinne des Paragraph 42, Absatz 4, GmbH entstehen, da die Qualitäten eines bestimmten Geschäftsführers von solcher Art sein können, daß durch die Beendigung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft ein Umsatzrückgang oder eine Beeinträchtigung des Unternehmensrufes zu befürchten sind. An der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 42, Absatz 4, GmbHG hat sich durch die Neufassung des Paragraph 16, Absatz 3, Satz 2 GmbHG durch die Novelle 1980 nichts geändert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0059678

Dokumentnummer

JJR_19810806_OGH0002_0030OB00553_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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